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Das Urheberrechtsgesetz in Deutschland

§ 1 Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

§ 2 (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

  1. Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
  2. Werke der Musik;
  3. Pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
  4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst, der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
  6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Quelle: www.urheberrecht.org

respect-copyrights

 

Folgen von Urheberrechtsverletzungen

Die Folgen, die sich aus Urheberrechtsverletzungen ergeben, sind sehr viel weit reichender als auf den ersten Blick vermutet werden kann. Durch illegales Herunterladen oder die Verbreitung von Musik-, Film- und Software-Raubkopien

Insbesondere durch die zunehmende Nutzung des Internets und anderer technischer Möglichkeiten sowie das wachsende Angebot im Word Wide Web steigt die Zahl illegaler Kopien und Downloads stetig an.

 

Haftung der Eltern bei Verstößen gegen das Urheberrecht

Als Eltern müssen Sie damit rechnen, dass Sie als Inhaber des Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kinder haftbar gemacht werden. Eine einheitliche Rechtssprechung steht hier allerdings noch aus. In der Regel erfolgt zunächst eine Abmahnung. Hier empfiehlt es sich für Eltern in jedem Fall einen Rechtsexperten hinzuzuziehen.

In jedem Fall gilt: Verstöße gegen das Urheberrecht sind kein Kavaliersdelikt. Sie können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben. Auf den Täter können bei besonders schweren Verstößen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen zukommen.

 

Was ist verboten und was ist erlaubt im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Medien?

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, worauf beim Surfen im Internet und im Umgang mit Medien wie CDs oder DVDs geachtet werden muss, damit es nicht zu Urheberrechtsverletzungen kommt.

 

Erlaubt

 

Verboten

 

Neun Argumente gegen das Raubkopieren

Folgende Übersicht gibt Beispiele für stichhaltige Argumente gegen illegales Kopieren.

  1. Der Film ist eine Ware, für die man bezahlen muss. Beim Bäcker bekomme ich meine Brötchen ja auch nicht geschenkt.
  2. Raubkopieren ist Diebstahl von urheberrechtlich geschützten Werken und damit illegal.
  3. Ich respektiere die Arbeit von Filmschaffenden! Sonst spielt mein Lieblingsschauspieler bald in keinem Film mehr mit.
  4. Raubkopieren wird je nach Schwere der Straftat mit empfindlichen Geldstrafen oder mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft.
  5. Beim illegalen Download von Filmen im Internet landen auch noch ganz andere Dinge auf meiner Festplatte: Viren, Würmer, Dialer etc.
  6. Raubkopieren führt dazu, dass es weniger Filme geben wird. Kleine, unabhängige Filmproduktionen sind finanziell nicht mehr tragbar.
  7. Es geht nicht darum, dass reiche Hollywood-Stars ein paar Millionen mehr oder weniger scheffeln. Raubkopieren gefährdet auf lange Sicht die Existenz der gesamten Filmindustrie und damit alle davon abhängigen Arbeitsplätze - vielleicht auch meinen Wunsch-Arbeitsplatz von morgen.
  8. Raubkopierer leben gefährlich! Ermittler der Filmindustrie, intelligente Softwaresysteme und aufmerksames Videotheken- und Kinopersonal machen den Raubkopierern das Leben schwer.
  9. Ich steh aufs Original! Raubkopien sind oft von minderwertiger Qualität und bieten dann nicht mehr als verwackelte Bilder und schlechte Tonqualität.

Quelle: respectcopyrights.de

 

 

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