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Das Urheberrechtsgesetz in Deutschland
§ 1 Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke
Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§ 2 (1) Zu den geschützten Werken der Literatur,
Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
- Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
- Werke der Musik;
- Pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
- Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst, der angewandten Kunst
und Entwürfe solcher Werke;
- Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen
werden;
- Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
- Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten,
Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Quelle: www.urheberrecht.org

Folgen von Urheberrechtsverletzungen
Die Folgen, die sich aus Urheberrechtsverletzungen ergeben, sind sehr viel weit reichender
als auf den ersten Blick vermutet werden kann. Durch illegales Herunterladen oder die
Verbreitung von Musik-, Film- und Software-Raubkopien
- entsteht ein volkswirtschaftlicher Schaden im Milliarden-Bereich.
- entgehen dem Staat jährlich hohe Summen an Steuereinnahmen. Das heißt auch: weniger
öffentliches Geld für Schulen, Kindergärten, Theater, Straßenbau und vieles andere.
- werden Arbeitsplätze in der Unterhaltungsindustrie gefährdet. Attraktive
Ausbildungsplätze, z.B. in der Filmbranche, können nicht mehr angeboten werden.
- wird die kulturelle Vielfalt eingeschränkt. Denn die Film- und Musik-Unternehmen können
immer weniger Mittel für kleine, innovative Projekte einsetzen
Insbesondere durch die zunehmende Nutzung des Internets und anderer technischer Möglichkeiten
sowie das wachsende Angebot im Word Wide Web steigt die Zahl illegaler Kopien und Downloads
stetig an.
Haftung der Eltern bei Verstößen gegen das Urheberrecht
Als Eltern müssen Sie damit rechnen, dass Sie als Inhaber des Internetanschlusses für
Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kinder haftbar gemacht werden. Eine einheitliche
Rechtssprechung steht hier allerdings noch aus. In der Regel erfolgt zunächst eine Abmahnung.
Hier empfiehlt es sich für Eltern in jedem Fall einen Rechtsexperten hinzuzuziehen.
In jedem Fall gilt: Verstöße gegen das Urheberrecht sind kein Kavaliersdelikt. Sie können
sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben. Auf den Täter können bei
besonders schweren Verstößen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen zukommen.
Was ist verboten und was ist erlaubt im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Medien?
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, worauf beim Surfen im Internet und im Umgang mit Medien
wie CDs oder DVDs geachtet werden muss, damit es nicht zu Urheberrechtsverletzungen kommt.
Erlaubt
- Filme aus dem Free-TV für private Zwecke auf DVD brennen.
- Privates Kopieren von Filmen und Musik, sofern sie nicht offensichtlich aus illegalen
Quellen stammen.
- Filme aus dem Internet von legalen Video-on-Demand und Download-to-Own-Anbietern
herunterladen.
- Musik aus dem Internet von legalen Musikanbietern herunterladen.
Verboten
- Knacken des Kopierschutzes einer DVD oder CD (Film, Musik, Software) das gilt auch für
private Kopien.
- Verkaufen oder verteilen von privaten Kopien auf dem Schulhof.
- Privates Vervielfältigen von offensichtlich illegalen Kopien.
- Urheberrechtlich geschützte Inhalte im Internet, etwa in Peer-to-Peer-Netzwerken
(Tauschbörsen) oder Social Sites (z.B. Facebook, MySpace) zur Verfügung stellen.
- Das Downloaden urheberrechtlich geschützter Inhalte aus Quellen, die offensichtlich
illegal sind.
Neun Argumente gegen das Raubkopieren
Folgende Übersicht gibt Beispiele für stichhaltige Argumente gegen illegales
Kopieren.
- Der Film ist eine Ware, für die man bezahlen muss. Beim Bäcker bekomme ich meine Brötchen
ja auch nicht geschenkt.
- Raubkopieren ist Diebstahl von urheberrechtlich geschützten Werken und damit illegal.
- Ich respektiere die Arbeit von Filmschaffenden! Sonst spielt mein Lieblingsschauspieler
bald in keinem Film mehr mit.
- Raubkopieren wird je nach Schwere der Straftat mit empfindlichen Geldstrafen oder mit
Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft.
- Beim illegalen Download von Filmen im Internet landen auch noch ganz andere Dinge auf
meiner Festplatte: Viren, Würmer, Dialer etc.
- Raubkopieren führt dazu, dass es weniger Filme geben wird. Kleine, unabhängige
Filmproduktionen sind finanziell nicht mehr tragbar.
- Es geht nicht darum, dass reiche Hollywood-Stars ein paar Millionen mehr oder weniger
scheffeln. Raubkopieren gefährdet auf lange Sicht die Existenz der gesamten Filmindustrie und
damit alle davon abhängigen Arbeitsplätze - vielleicht auch meinen Wunsch-Arbeitsplatz von
morgen.
- Raubkopierer leben gefährlich! Ermittler der Filmindustrie, intelligente Softwaresysteme
und aufmerksames Videotheken- und Kinopersonal machen den Raubkopierern das Leben schwer.
- Ich steh aufs Original! Raubkopien sind oft von minderwertiger Qualität und bieten dann
nicht mehr als verwackelte Bilder und schlechte Tonqualität.
Quelle: respectcopyrights.de
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